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   BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 44/12 B   

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https://dejure.org/2013,8625
BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 44/12 B (https://dejure.org/2013,8625)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2013 - B 1 KR 44/12 B (https://dejure.org/2013,8625)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2013 - B 1 KR 44/12 B (https://dejure.org/2013,8625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 103 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - Einholung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur Feststellung einer weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung - kein Vorliegen einer hinreichend ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - Einholung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur Feststellung einer weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung - kein Vorliegen einer hinreichend ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - Einholung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur Feststellung einer weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung - kein Vorliegen einer hinreichend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 44/12 B
    Solche Rüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf dem angeblich fehlerhaften Unterlassen der Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl zum Ganzen: BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 28.10.2013 - B 1 KR 53/13 B
    Insbesondere zeigt er keine (unzureichende) Tatsachenbasis auf, die weitere Ermittlungen des LSG erfordert hätte (vgl BSG Beschluss vom 12.3.2013 - B 1 KR 44/12 B - Juris RdNr 5).
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